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Hinweispflicht
[…] BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Dieser Hinweis sollte, wenn eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs durchgeführt wird, in der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 […]
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Hinweispflicht
Hat sich die Gemeinde zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens entschieden, muss sie zusätzlich zu den in jedem Bauleitplanverfahren üblichen Hinweispflichten (s. a. Kapitel V 2.9 Öffentliche Auslegung) weitere Hinweise […]
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Auslegungsbeschluss
Den nach den dargestellten Beteiligungsschritten vorliegenden Planentwurf macht sich das zuständige Gremium (in der Regel der Gemeinderat) durch einen sogenannten Billigungsbeschluss zu Eigen. An ihn schließt sich die öffentliche Auslegung […]
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Elektronische Informationstechnologien bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Möglichkeit, digitale Pläne und Planentwürfe im Internet zur Verfügung zu stellen, eröffnet neue Chancen für die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange […]
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Zeitpunkt der Beteiligung
Die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung. Nach § 4a Abs. 2 BauGB kann die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung […]