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[…] oder bei zentralen Doppel- und Mehrfachorten kann ein sachgerechter Ausgleich der Belange durch einen gemeinsamen Flächennutzungsplan erreicht werden. Im ländlichen Raum kann ein gemeinsamer Flächennutzungsplan z. B. den Ausgleich zwischen […]
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[…] benachbarter Gemeinden bestimmt wird, oder ein Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der verschiedenen Belange ermöglicht, sollen Gemeinden gemeinsame Flächennutzungspläne nach § 204 BauGB aufstellen (s. a. Kapitel 2.4.2 Gemeinsame Flächennutzungspläne).