3.7.5. Nutzungen besonderer Art » Gebiete für Ferienwohnungen und […]
Gebiete für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
[…] und bestimmt sind“. Nach § 13a S. 1 BauNVO handelt es sich bei solchen Ferienwohnungen hinsichtlich der Art baulicher Nutzung in der Regel um nicht störende Gewerbebetriebe, ausnahmsweise können sie sich […]