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Die neben dem Wohnen aufgeführten Nutzungen (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 bis 5 BauNVO) sind nur dann im besonderen Wohngebiet allgemein zulässig, wenn sie nach der besonderen Eigenart des Gebiets […]
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Mischgebiete
In Mischgebieten (§ 6 BauNVO) sind Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störendes Gewerbe gleichermaßen zulässig. Aus der Nachbarschaft der einzelnen zulässigen Nutzungen können sich jedoch gegenseitige Beeinträchtigungen ergeben. Man sollte […]
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Wohnflächenbedarf
Der Anspruch auf eine angemessene Wohnung für alle Bewohner Bayerns ist in Art. 106 der Verfassung des Freistaats Bayern verankert. Hier ist auch festgelegt, dass die Förderung des Baus von […]
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Dörfliches Wohngebiet
Dörfliche Wohngebiete (§ 5a BauNVO) sollen dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben dienen (§ 5a Abs. 1 S. 1 BauNVO). Die Gebietskategorie wurde […]
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Reine und allgemeine Wohngebiete
Reine Wohngebiete (§ 3 BauNVO) dienen dem Wohnen. Sie kommen vor allem dort in Frage, wo der Wohnruhe besondere Bedeutung beigemessen werden soll. Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO) dienen vorwiegend dem Wohnen […]