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Für die konkrete Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbote wird auf die Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP) des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und […]
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[…] Eingriffsregelung). Die in § 44 Abs. 1 und 2 BNatSchG geregelten Verbote gelten unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 5 S. 1 BNatSchG für nicht europarechtlich geschützte Arten nicht (vgl. oben […]