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Besondere Anlagen und Vorkehrungen, Lärmschutzanlagen
[…] nach der TA Lärm – die Möglichkeit für Gemeinden betont, innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte (zusätzlich) passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs 18 / 11439, S. 19) hierzu wird ausgeführt, dass […]
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Bauabschnitte
[…] an bestimmte zeitliche Voraussetzungen gebunden werden, z. B. die Zulässigkeit einer Wohnbebauung erst nach Fertigstellung einer davor liegenden Schallschutzbebauung (s. a. Kapitel IV 4.3 / 44 Befristete oder bedingte Festsetzungen).