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Schutz vor sonstigen Gefahren
Einen weiteren Aspekt des Immissionsschutzes stellt auch der Schutz vor sonstigen Gefahren dar. Nach § 50 BImSchG sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen […]
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[…] Überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlagen oder dem Tourismus dienende Einrichtungen, die spezifische Standortanforderungen aufweisen oder von denen schädliche Umwelteinwirkungen auf dem Wohnen dienende Gebiete ausgehen, sind vom Anbindegebot ausgenommen (vgl. LEP 3 […]
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Verbot oder Beschränkungen luftverunreinigender Stoffe
[…] z. B. besonders schutzwürdige Gebiete wie Kur und Naherholungsgebiete) oder dass sie zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetze gemäß § 1 Abs. 3 BauGB planungsrechtlich erforderlich sind […]
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Flächen für Vorkehrungen des Immissionsschutzes
[…] Bebauungsplan festgesetzt werden, zumal sich die einzelnen erforderlichen Vorkehrungen meist erst aus genaueren Untersuchungen auf dieser Planungsstufe ergeben (s. a. Kapitel 4.4.3. 41 ff. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen).
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Anbindegebot
[…] überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlagen oder dem Tourismus dienende Einrichtungen aufgenommen, die auf Grund ihrer spezifischen Standortanforderungen oder auf Grund von schädlichen Umwelteinwirkungen auf dem Wohnen dienende Gebiete nicht angebunden werden können.