5.2.7.4. Beteiligung der Behörden » Zu beteiligende Behörden […]
Zu beteiligende Behörden und Träger öffentlicher Belange
[…] Regel folgende Behörden und Stellen zu beteiligen:
- die Kreisverwaltungsbehörde, z. B. als untere Bauaufsichtsbehörde, untere Immissionsschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde, untere Wasserrechtsbehörde, Bodenschutzbehörde, Gesundheitsamt oder untere Straßenverkehrsbehörde
- die höhere Landesplanungsbehörde
- das Wasserwirtschaftsamt […]