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Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan bzw. Landschaftsplan
[…] Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 BauGB konkretisiert werden. Hierbei besteht ein Gestaltungsspielraum für Abweichungen vom Flächennutzungsplan bzw. Landschaftsplan insoweit, wie es sich aus dem Übergang in die konkrete Planungsstufe des Bebauungsplans ergibt […]
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Bestandsaufnahme für den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan
Die Bestandsaufnahme für den Flächennutzungsplan soll die Planungsaufgaben und -probleme im ganzen Gemeindegebiet erkennbar machen. Sie ist daher umfassend anzulegen und soll alle für die Bodenordnung der Gemeinde wesentlichen Sachverhalte […]
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Der Landschaftsplan bedarf ebenso einer Bestandsaufnahme und nennt die Ziele der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, ihrer Umweltgüter, Belastbarkeit, Nutzungs- und Entwicklungsfähigkeit. Die Bestandsaufnahme basiert im Wesentlichen auf vorhandenen Datengrundlagen […]
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[…] auszugehen, dass ein Landschaftsplan erforderlich ist. Ein Landschaftsplan kann auch unabhängig davon erforderlich sein, wenn ein erheblicher Regelungsbedarf zur Sanierung, Wiederherstellung oder Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft besteht.
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Eine nachhaltige gemeindliche Planung schließt eine zukunftsorientierte kommunale Bodenpolitik ein. Dieser kommt vor dem Hintergrund der räumlichen Auswirkungen eines wirtschaftlichen Strukturwandels und der prognostizierten demographischen Entwicklung hohe Bedeutung zu. Vorrangig […]