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Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB kann angewendet werden, wenn bestehende Bebauungspläne geändert oder ergänzt werden sollen und die Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berühren. Für die […]
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Rechtsnatur des Flächennutzungsplans
Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs […]
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Ausnehmen von Flächen und Darstellungen
[…] aus dem Flächennutzungsplan auszunehmen, wenn - dadurch die nach § 5 Abs. 1 S. 1 BauGB darzustellenden Grundzüge in ihrer Bedeutung als städtebauliches Gesamtkonzept nicht berührt werden und - die Gemeinde beabsichtigt, die […]
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Eingeschränktes Beteiligungsverfahren
[…] Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Änderungen oder Ergänzungen des Bauleitplans berühren dann die Grundzüge nicht, wenn sich die Planänderung oder Planergänzung nur auf Einzelheiten bezieht und die Grundkonzeption […]
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[…] BauGB). Das vereinfachte Verfahren (§ 13 BauGB) kann angewendet werden, wenn durch Änderung oder Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Falls ein digitaler Neuaufbau eines Flächennutzungsplans mit allen denkbaren […]