-
Frist im Genehmigungsverfahren
Über die Genehmigung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist innerhalb von drei Monaten zu entscheiden; diese Frist kann auf Antrag der Genehmigungsbehörde von der zuständigen übergeordneten Behörde aus wichtigen Gründen […]
-
Form und Wirkung der Genehmigung
Die Genehmigung (Genehmigungsbescheid) ist gegenüber der Gemeinde ein Verwaltungsakt, der mit Nebenbestimmungen verbunden werden kann (Art. 36 BayVwVfG). In Frage kommen insbesondere Auflagen oder aufschiebende Bedingungen. Der Bauleitplan kann immer […]
-
Unterlagen Antrag
Dem Genehmigungsantrag sollen folgende Unterlagen beigefügt werden: - Flächennutzungsplan, ggf. mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Begründung mit Umweltbericht, bzw. Bebauungsplan, ggf. mit Grünordnungsplan einschließlich Begründung mit Umweltbericht (Anzahl der vorzulegenden Mehrfertigungen in […]
-
Im Genehmigungsverfahren wird ohne Einschränkung überprüft, ob die Gemeinde bei der Aufstellung des Bauleitplans die Verfahrens- und Formvorschriften und die materiellrechtlichen Anforderungen einschließlich einer umfassenden und gerechten Abwägung beachtet hat […]
-
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung (§ 6 Abs. 1 BauGB).