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Der gemeinsame Flächennutzungsplan kann nur gemeinsam aufgehoben, geändert oder ergänzt werden; die Gemeinden können jedoch vereinbaren, dass sich die Bindung nur auf bestimmte räumliche oder sachliche Teilbereiche erstreckt (§ 204 Abs […]
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Maßstab
[…] Karten mit kleinerem Maßstab (z. B. Maßstab 1:25.000) sind als Grundlage für den Flächennutzungsplan im Allgemeinen nicht ausreichend. Sie kommen nur bei Gemeinden mit ausgedehnten landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern […]
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Wenn die städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse benachbarter Gemeinden bestimmt wird, oder ein Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der verschiedenen Belange ermöglicht, sollen Gemeinden gemeinsame Flächennutzungspläne nach § 204 […]
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Kommunale Arbeitsgemeinschaften, Verwaltungs- gemeinschaften
Zur Aufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplans und weiterer Planungen wird den Gemeinden die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach Art. 4 bis 6 KommZG empfohlen. Die Gemeinden schließen hierbei eine Vereinbarung, in der […]