3.17.2.4. Hochwasserschutz » Festgesetzte, vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete
Festgesetzte, vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete
[…] Wasserwirtschaftsamt entsprechende Nachweise durch hydraulische Berechnungen zu erbringen. Diese Regelung wird nach dem Hochwasserschutzgesetz II flankiert von neuen Festsetzungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit Hochwasserschutz gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB.