-
Genehmigung
Für die Genehmigung von Bauleitplänen, die im vereinfachten Verfahren geändert oder ergänzt wurden, gelten die allgemeinen Regeln für die Genehmigung der §§ 6 und 10 BauGB. Die Änderung oder Ergänzung des […]
-
Öffentlichkeit der Beschlussfassung
Sämtliche Beratungen und Beschlussfassungen, die zur Aufstellung von Bauleitplänen notwendig werden, sind grundsätzlich in öffentlicher Sitzung vorzunehmen (Art. 52 Abs. 2 GO).
-
Die Behandlung von Anregungen hat häufig Änderungen oder Ergänzungen des Bauleitplanentwurfs zur Folge (s. a. Kapitel 4.5.4.2 Änderung von Bauleitplänen). Für das weitere Verfahren ergeben sich folgende […]
-
Telekommunikation
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. d BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen auch die Belange des Post- und Telekommunikationswesens, und seit der Änderung durch das Baulandmobilisierungsgesetz auch […]
-
Zuständigkeit und Durchführung
Die Zuständigkeit für das Monitoring liegt bei den Gemeinden (§ 4c S. 1 BauGB). Überwachung und Planungshoheit – und somit auch eine ggf. erforderliche Änderung eines Bauleitplans – liegen dadurch in einer Hand […]