5.2.7.4. Beteiligung der Behörden » Zu beteiligende Behörden […]
Zu beteiligende Behörden und Träger öffentlicher Belange
[…] Material durch Sprengung gewonnen wird, oder in der Nähe eines Lagers für explosionsgefährliche Stoffe das Gewerbeaufsichtsamt und
- bei einer Bauleitplanung in einer Universitätsstadt die Universität, soweit ihre Belange berührt werden […]