Um selbständige Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des öffentlichen Raums für alle Menschen, auch mit Einschränkungen oder Behinderungen sicherzustellen, bedarf es gesamtörtlicher Konzepte, sog. „gemeindlicher Aktionspläne“ zur Schaffung von Barrierefreiheit. So kann sichergestellt werden, dass durchgängige, barrierefreie Wegeverbindungen (Wegeketten) anstelle isolierter, punktueller Lösungen entstehen. Unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Verbänden sowie Expertinnen und Experten werden innerhalb eines solchen Prozesses alle Aspekte der Barrierefreiheit in Bezug auf die kommunale Entwicklung (öffentlicher Raum, öffentliche Gebäude, Mobilität, Versorgung, etc.) analysiert und in übergeordnete Ziele sowie konkrete Maßnahmen in Verbindung mit geeigneten Umsetzungsstrategien übersetzt. Eine intensive Einbeziehung aller Akteure erlaubt es, Konflikte frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Im Ergebnis stellt der Plan einen roten Faden beim schrittweisen Abbau von Barrieren dar und stellt sicher, dass alle umgesetzten Einzelprojekte für eine durchgängige Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ineinandergreifen.
Die Erarbeitung des Aktionsplans kann auch im Rahmen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) erfolgen (s. a. Kapitel 1.3.26 Finanzhilfen der Städtebauförderung). Die Ergebnisse des Aktionsplans sollten in allen weiteren formellen und informellen Planungen der Gemeinde Berücksichtigung finden (s. a. Kapitel 3.1.14 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept). Für weitere Erläuterungen sowie Beispiele siehe auch den Leitfaden oder Werkbericht „Die barrierefreie Gemeinde“.