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4.5.1

Grundsätzliches

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1Formale Anforderungen

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Die Bauleitpläne sind Grundlage für den baurechtlichen Vollzug und müssen daher bestimmten formalen Anforderungen genügen. Sie sollen darüber hinaus auch für den an der Planung Beteiligten oder die von ihr betroffenen Bürgerinnen und Bürgern leicht lesbar sein und eine möglichst anschauliche Grundlage für die Erörterung städtebaulicher Fragen in der Öffentlichkeit und im Gemeinderat bieten. Vorschriften über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts enthält die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90).

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2Kartengrundlagen

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Als Grundlage für Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 1 PlanzV Karten zu verwenden, die in Genauigkeit und Vollständigkeit den Zustand des Plangebiets in einem für den Planinhalt ausreichenden Grad erkennen lassen. Die Beachtung der Topographie (insbesondere der Höhenverhältnisse) ist in der Bauleitplanung unerlässlich. Die Kartengrundlage soll daher Höhenlinien oder bei wenig bewegtem Gelände Höhenpunkte enthalten (s. a. Kapitel 4.5.3.5 Höhenangaben).

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3ALKIS-Flurkarte und Geobasisdaten

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Wegen der zahlreichen Vorteile gegenüber der traditionellen Zeichnung auf Papier wird eine digitale Ausarbeitung der Bauleitpläne mittels CAD- oder GIS-Programmen (GIS = Geoinformationssystem) empfohlen (s. a. Kapitel 5.5.4. 6 Planfassungen im digitalen Format). Zur digitalen Ausarbeitung können Geobasisdaten als Datengrundlage verwendet werden: Die ALKIS-Flurkarte der staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung liegt digital sowohl im Rasterformat als auch im Vektorformat vor. Diese wird tagesaktuell fortgeführt.

Digitale Höhenlinien sind flächendeckend für Bayern nur im Rasterformat verfügbar (Digitale Höhenlinienkarte). Die Höhenlinien werden aus der Laserbefliegung abgeleitet, deren Aktualität jedoch nicht flächendeckend einheitlich ist. Am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) stehen weiterhin auch Daten des Digitalen Geländemodells (DGM), die ihren Ursprung ebenfalls in der Laserbefliegung haben, im ASCII-Textformat, GeoTIFF-, laz/las- oder Shape-Format zur Verfügung. Aus diesen Daten können GIS-Anwendende ebenfalls Höhenlinien ableiten. Außerdem sind die Daten der Tatsächlichen Nutzung (TN) beim LDBV im Datenformat Shape verfügbar. Dieser Datensatz ist Teil des ALKIS-Grunddatenbestandes (Layer "Nutzung") und stellt die aktuelle Bodennutzung ALKIS-konform dar. Der TN-Datensatz kann verwendet werden z. B. als Datengrundlage für die Bestandserhebung zur Erstellung von Flächennutzungsplänen. Für Planungen eignen sich auch die Daten der Digitalen Planungskarte im Maßstab 1:5.000, die aus der ALKIS-Flurkarte mit reduziertem Karteninhalt abgeleitet sind, die Digitalen Orthophotos (DOP; Luftbilder) oder die Digitalen Topographischen Karten (DTK). Seit 1. Januar 2023 stehen zahlreiche Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung kostenfrei (OpenData) zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden sich unter geodaten.bayern.de/opengeodata.

Geobasisdaten sind unter geoportal.bayern.de/geodatenonline oder beim örtlich zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu beziehen. Dort können auch analoge Ausgaben der Geobasisdaten in Farbe und mit anderen Daten kombiniert auf Papier erstellt werden. Neben den Geobasisdaten gewinnen aber auch Geodatendienste immer mehr an Bedeutung, die z. B. als WMS-Dienste in GIS-Anwendungen eingebunden werden, um Fachinformationen darzustellen. Bei der Verwendung von Geobasisdaten sind grundsätzlich die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung zu berücksichtigen.