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[…] Maßnahmen zum Ausgleich getroffen werden (§ 1a Abs. 3 S. 4 BauGB). Für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gilt gemäß § 1a Abs. 3 S. 5 BauGB […]
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Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
[…] unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen (s. a. § 18 Abs. 2 S. 1 BNatSchG). Für diese Eingriffe werden Ausgleich und Ersatz in der BayKompV näher konkretisiert.